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BFH Beschluss v. - X B 131/96

Der im Jahre 1941 geborene Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) ist verheiratet und hat eine im Jahre 1972 geborene Tochter. Nach Abschluß seines Ingenieurstudiums im Jahre 1974 arbeitete er als angestellter Entwicklungsingenieur bei der Firma A-KG. Zu seinem Aufgabenbereich gehörte die Entwicklung eines ... systems. Im Jahre 1977 wurde er mit einem Kommanditanteil von nominell 5 000 DM Kommanditist der A-KG. Die Vorwegvergütung entsprach seinem bisherigen Arbeitslohn. Es wurden Sozialversicherungsbeiträge einbehalten. Lohnsteuer wurde nicht abgeführt. Die A-KG erzielte hohe Verluste, die dem Antragsteller mit der Folge zugewiesen wurden, daß für die Jahre 1976 bis 1985 keine Einkommensteuerschuld festgesetzt und für 1986 ein Verlustabzug in Höhe von 24 778 DM berücksichtigt wurde. In diesem Zeitraum erhielt der Antragsteller folgende Tätigkeitsvergütungen (insgesamt ca. 900 000 DM): ...

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 326
BFH/NV 1997 S. 326 Nr. -1
TAAAB-38585

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Nutzungsdauer:
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BFH, Beschluss v. 30.09.1996 - X B 131/96 -nv-

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