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BFH 09.12.1993 IV R 130/91

Bilanzierung; | Rechnungsabgrenzung für bestimmten Zeitraum (§ 5 EStG)

Hat ein buchführender Landwirt ein Entgelt für eine zeitlich nicht begrenzte Dauerleistung erhalten, so ist zur Wahrung des Realisationsprinzips ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden, falls sich rechnerisch ein Mindestzeitraum für die Dauerleistung bestimmen läßt (). Die Entscheidung enthält Ausführungen mit Rechtsprechungshinweisen zu Zweck und Entstehungsgeschichte der Passivierung von Rechnungsabgrenzungsposten gem. § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EStG 1981 bzw. § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG 1990, zur Bestimmtheit des Zeitraums nach dem Bilanzstichtag sowie zur Anwendung der Vorschrift auf nicht gewerblich tätige Unternehmer.

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