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BFH Urteil v. - V R 125/92

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Pächter einer Markentankstelle. Er nahm freiwillig an einem Verkaufswettbewerb des Verpächters -- einer Mineralölgesellschaft -- teil, der damit zu Umsatzsteigerungen anreizen wollte. Aufgrund der von ihm erzielten Umsätze gewann der Kläger im Streitjahr 1985 eine Erlebnisreise.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 272
BFH/NV 1996 S. 272 Nr. 3
EAAAB-37660

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BFH, Urteil v. 24.08.1995 - V R 125/92 -nv-

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