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FG Münster 24.5.2004 9 K 5177/99 K, IWB 23/2004 S. 901

Doppelbesteuerung | Vertreter-Betriebsstätte einer ausländischen Kapitalgesellschaft

Hält sich der Geschäftsführer einer portugiesischen Kapitalgesellschaft zeitweilig in der Bundesrepublik auf, um mit inländischen Auftraggebern Vertragsverhandlungen zu führen und Verträge abzuschließen, so wird durch seine Tätigkeit nur dann eine Vertreter-Betriebsstätte der Kapitalgesellschaft in der Bundesrepublik begründet, wenn die Tätigkeit des Geschäftsführers von vornherein darauf angelegt ist, in der Bundesrepublik für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten tätig zu werden (, EFG 2004, S. 1498). • Hinweis: Die Klin., eine der deutschen GmbH vergleichbare portugiesische Gesellschaft (LDA), war im Streitjahr 1998 beschränkt steuerpflichtig i. S. des § 2 Nr. 1 KStG, denn sie erzielte inländische Einkünfte, verfügte aber nicht über einen Sitz...

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