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infoCenter (Stand: Januar 2021)

Sale-and-lease-back-Verfahren

Roland Ronig

I. Definition des Sale-and-lease-back-Verfahrens

„Sale-and-lease-back“ ist eine Leasing - Sonderform, welche insbesondere im Immobilien-Leasing praktiziert wird. Der Leasing-Nehmer verkauft Wirtschaftsgüter an den Leasing-Geber unter gleichzeitiger Begründung eines Leasing-Vertrags (Rückanmietung).

II. Wirtschaftliche Auswirkungen

„Sale-and-lease-back“ Gestaltungen können für den Veräußerer aus vielen Gründen vorteilhaft sein:

  • Das veräußerte Wirtschaftsgut wird nach wie vor im Unternehmen genutzt.

  • Dem Unternehmen wird Liquidität zugeführt, welche für andere Investitionen genutzt werden kann.

  • Das Bilanzbild wird verbessert und die Kreditbeschaffung ggf. einfacher.

III. Steuerliche Auswirkungen

1. Grundfall: Zurechnung beim Leasinggeber

Das geleaste Wirtschaftsgut ist i.d.R. dem Leasinggeber zuzurechnen (zivilrechtlicher Eigentümer).

Stille Reserven im veräußerten Wirtschaftsgut werden realisiert, womit steuerliche Verlustabzüge im Rahmen der Mindestbesteuerung berücksichtigt werden können.

Der Veräußerungsgewinn kann ggf. im Rahmen des § 6b EStG steuerlich neutralisiert werden.

Die Veräußerung unterliegt nach den allgemeinen Regelungen der Umsatzsteuer.

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