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BFH 24.06.2004 III R 69/03, NWB 48/2004 S. 374

Eigenheimzulage | Anspruchsberechtigung, wenn nur einer der Miteigentümer unbeschränkt steuerpflichtig ist (§§ 1, 9 EigZulG)

Das BFH-Urt. v. - III R 69/03 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Objekte, die sich im Gesamthandsvermögen einer PersGes befinden, sind für die EigZ-Förderung den Gesellschaftern nach den für Bruchteilseigentum geltenden Regeln anteilig zuzurechnen, so dass die Gesellschafter, soweit es sich um natürliche Personen handelt, die EigZ nach den für Miteigentümer geltenden Regeln beanspruchen können. (2) Sind mehrere Anspruchsberechtigte Miteigentümer einer Wohnung, steht einem Miteigentümer der Fördergrundbetrag nur anteilig zu, unabhängig davon, ob die anderen Miteigentümer die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer EigZ erfüllen. Dagegen hat er Anspruch auf den ungekürzten Fördergrundbetrag, wenn die anderen Miteigentümer nicht unbeschränkt estpfl. und deshalb keine Anspruchsber...

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