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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 17 K 5816/01 G EFG 2005 S. 56

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 1, GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 1, GewStR Abschn. 47 Abs. 7

Refinanzierungskredite bei Immobilien-Leasing mit Kredittilgungsfrist von 10 Jahren als Schulden des laufenden Geschäftsverkehrs

Leitsatz

  1. Vom Leasinggeber aufgenommene Refinanzierungskredite im Zusammenhang mit einer dem Leasingnehmer zuzurechnenden Immobilie dienen auch dann der nur vorübergehenden Verstärkung des Betriebskapitals und sind deshalb gewerbesteuerlich nicht als Dauerschulden zu behandeln, wenn sie innerhalb einer Frist von 10 Jahren zu tilgen sind.

  2. Eine Kredittilgungsfrist von 10 Jahren, die 40% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes entspricht, ist im Bereich des Immobilien-Leasings geschäftsüblich.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 56
EFG 2005 S. 56 Nr. 1
BAAAB-36047

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 17.05.2004 - 17 K 5816/01 G

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