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FG Münster Urteil v. - 1 K 6434/01 E EFG 2004 S. 1739

Gesetze: AO § 172 Abs. 1 Nr. 2c

Einkünfteermittlung

Steuerbescheid, Änderung

Leitsatz

1. Für die Annahme unlauteren Verhaltens i.S.d. § 172 Abs.1 Nr. 1c ist die wissentliche und bewusste Angabe einer unrichtigen Steuererklärung ausreichend. Der Nachweis eines ziel- und zweckgerichteten Verhaltens mit dem Ziel, das FA zu einer Entscheidung zu veranlassen, ist nicht erforderlich.

2. Unrichtig i.d.S. ist die Nichterklärung von Mieteinkünften mit dem Hinweis auf eine Nießbrauchsbestellung zugunsten eines Dritten, wenn dieser Nießbrauch zeitlich befristet ist und der Steuerpflichtige Kenntnis vom Fristablauf hat.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 116 Nr. 2
EFG 2004 S. 1739
EFG 2004 S. 1739 Nr. 23
DAAAB-35472

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FG Münster, Urteil v. 16.06.2004 - 1 K 6434/01 E

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