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BFH Urteil v. - VI R 163/87

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) und seine Ehefrau, eine Lehrerin, wurden im Streitjahr 1979 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Ehefrau machte bei ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Aufwendungen für ein Arbeitszimmer als Werbungskosten geltend. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) erkannte die geltend gemachten Aufwendungen nicht an.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 166
BFH/NV 1992 S. 166 Nr. 3
GAAAB-32613

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BFH, Urteil v. 28.08.1991 - VI R 163/87 -nv-

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