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BFH Beschluss v. - V B 13/89

Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine aus zwei Zahnärzten (Eheleute) bestehende Praxisgemeinschaft mit zahnärztlichem Labor. Nach einer Außenprüfung erließ der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt - FA -) für die Streitjahre (1978 bis 1982) geänderte Umsatzsteuerfestsetzungen, in denen er zusätzlich Lieferungen von Altgold bzw. Goldabfällen an die Firmen A und B in Höhe zwischen rund . . . DM und rund . . . DM (netto) erfaßte. Beide Firmen hatten hierüber der Klägerin Gutschriften erteilt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 668
BFH/NV 1992 S. 668 Nr. 10
CAAAB-32393

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BFH, Beschluss v. 11.02.1991 - V B 13/89 -nv-

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