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BFH Urteil v. - IV R 88/89

Der 1950 geborene Kläger und Revisionskläger ist der jüngere von zwei Söhnen des 1966 verstorbenen A, der bis zu seinem Tod Alleineigentümer eines . . .geschäfts war. Dieser hatte in einem privatschriftlichen Testament vom . . . 1961 seine Ehefrau - die Beigeladene zu 2. - zur Hälfte und seine beiden Söhne - den Kläger und den Beigeladenen zu 1. - zu je 1/4 als seine Erben eingesetzt. Darüber hinaus ist im Testament bestimmt, daß die beiden Söhne ab ihrem 25. Lebensjahr "ein Anrecht auf je 25 % Geschäftsbeteiligung" erhalten sollten; die Mutter sollte bis zu diesem Zeitpunkt "die alleinige Geschäftsnutzung" haben und danach entsprechend ihrem Erbteil mit 50 v. H. am Geschäft beteiligt sein. Das Testament enthält dazu ergänzend folgende Anordnung: "Geschäftsübergabe ab 30. Dem ausscheidenden Teilhaber ist sein Anteil Mutter zu 50 %, Söhne zu je 25 % auszuzahlen. Oder auf Wunsch mit 4 % zu verzinsen."

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 92
BFH/NV 1992 S. 92 Nr. 2
KAAAB-32334

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BFH, Urteil v. 14.03.1991 - IV R 88/89 -nv-

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