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Einkommensteuer; | vorabentstandene Werbungskosten bei nichtselbständiger Tätigkeit im Ausland (§ 32b EStG)
Vorabentstandene WK, die durch eine nichtselbständige Tätigkeit im Ausland veranlaßt sind, mindern bei entsprechendem Progressionsvorbehalt auch dann den Steuersatz, wenn künftig die inländ. Steuerpflicht entfällt (). Der Zulässigkeit des WK-Abzugs steht nicht entgegen, daß Art. 20 Abs. 2 Buchst. a Satz 2 DBA-Südafrika der Bundesrepublik das Recht einräumt, die von der Besteuerung ausgenommenen Einkünfte bei der Festsetzung des Steuersatzes zu berücksichtigen. Aus der Sicht des DBA-Südafrika liegen methodisch auf Grund vorabentstandener WK negative Einkünfte vor.