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BFH Urteil v. - IV R 97/88

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist der nichteheliche Sohn des am . . . 1971 verstorbenen A. Der Verstorbene war bis zu seinem Tode Kommanditist der beigeladenen KG mit einer Kommanditeinlage von 75 000 DM. Er hatte der Mutter des Klägers Generalvollmacht über den Tod hinaus erteilt. Aufgrund der Vollmacht übertrug sie am 25. September 1971 den Kommanditanteil des Verstorbenen auf den Kläger. Der Vertrag wurde vom Nachlaßpfleger, Ergänzungspfleger, vom Nachlaßgericht und vom Vormundschaftsgericht genehmigt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 21
BFH/NV 1991 S. 21 Nr. 1
AAAAB-31669

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BFH, Urteil v. 18.01.1990 - IV R 97/88 -nv-

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