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BFH Urteil v. - VII R 12/84

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war bis zum 8. August 1973 Geschäftsführer einer GmbH, die Inhaberin eines Mineralölsteuerlagers war. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Hauptzollamt - HZA -) nahm den Kläger durch Steuerhaftungsbescheid vom 28. Juli 1975 unter anderem für Mineralölsteuern in Höhe von . . . DM, die durch Mineralölentnahmen im Monat Juli 1973 unbedingt geworden waren, nach § 112 der Reichsabgabenordnung (AO) sowie nach den §§ 103, 109 AO als Haftenden in Anspruch. Einspruch und Klage hatten keinen Erfolg.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:



Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 485
BFH/NV 1988 S. 485 Nr. 8
GAAAB-30335

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BFH, Urteil v. 27.10.1987 - VII R 12/84 -nv-

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