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BFH Urteil v. - IV R 15/86

Im Klageverfahren war zwischen den Beteiligten streitig, ob eine gezahlte Versicherungsentschädigung aus einer Gruppenunfallversicherung zu den Betriebseinnahmen gehört. Im Revisionsverfahren ist außerdem umstritten, welche Folgerungen sich daraus ergeben, daß die als Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) benannte KG seit 1981 nicht mehr besteht und außerdem einer der Kommanditisten im Jahr 1981 verstorben ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 499
BFH/NV 1989 S. 499 Nr. 8
LAAAB-29750

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BFH, Urteil v. 10.11.1988 - IV R 15/86 -nv-

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