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BFH Urteil v. - III R 258/84

Streitig ist, ob Lizenzeinnahmen, die dem Kläger und Revisionskläger (Kläger) für die Überlassung seiner Erfindungen zugeflossen sind, zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit oder aus Gewebebetrieb gehören.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 321
YAAAB-29468

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 21.10.1988 - III R 258/84 -nv-

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