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NWB Nr. 44 vom Seite 3509 Fach 26 Seite 4299

Rechtsprechung zum Arbeitsrecht

1. Halbjahr 2004

von Richter am Arbeitsgericht Günter Brede, Kassel

I. Individualarbeitsrecht

1. Allgemeines Arbeitsvertragsrecht

a) Arbeitnehmer – Handelsvertreter – Urlaub

Arbeitnehmer (AN) ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (st. Rspr. des BAG). Selbständig ist dagegen, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Auf die letzte Gruppe findet nach Auffassung des BAG die Vorschrift des § 7 Abs. 1 BUrlG keine entsprechende Anwendung, da ein selbständiger Handelsvertreter seinen Urlaub nicht geltend zu machen braucht, um eine Urlaubserteilung durch den Unternehmer nach § 7 Abs. 1 BUrlG zu erwirken. Nimmt der Handelsvertreter für sich den Arbeitnehmerstatus in Anspruch, so trägt er für den fehlenden Spielraum bei der Arbeitszeitgestaltung die Darlegungs- und Beweislast (, NZA 2004 S. 39).

b) Geschlechtsdiskriminierende Ausschreibung

Nach § 611a Abs. 1 BGB darf der Arbeitgeber (ArbG) einen AN u. a. bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses nicht wegen seines Geschlechts benachteil...

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