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NWB Nr. 43 vom Seite 3363

Risikogeschäfte einer GmbH

Rechtsanwalt Steuerberater Dipl.-Betriebswirt (BA) Andreas Kieker und Rechtsanwalt Steuerberater Dipl.-Finanzwirt (FH) Volker Schmidt, Stuttgart

Die Berücksichtigung von Verlusten aus sog. Risikogeschäften einer GmbH hat bereits in der Vergangenheit wiederholt die Finanzgerichte beschäftigt. Die Finanzverwaltung ist dabei der Rechtsauffassung des BFH teilweise nicht gefolgt. Mit (BFH/NV 2004 S. 1482) wurde nunmehr erneut über die von einer GmbH getätigten Risikogeschäfte (Wertpapiergeschäfte) entschieden.

1. Bisherige Rechtsprechung und Auffassung der Finanzverwaltung

a)

Nach dem (BStBl 1997 I S. 112) kann bereits der infolge der Übernahme eines Risikogeschäfts (z. B. Optionen, Differenzgeschäfte) eintretende Verlust und die damit verbundene Vermögensminderung bei der GmbH die Voraussetzungen einer vGA erfüllen. Die Übernahme risikobehafteter Geschäfte sei im Geschäftsleben durchaus üblich und stelle im Allgemeinen keine vGA dar. Eine vGA sei nur anzunehmen, wenn das Risikogeschäft seine Ursache im Gesellschaftsverhältnis habe und ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter das Geschäft nicht eingegangen wäre. Dies sei insbesondere anzunehmen bei Geschäften, die nach Art un...

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