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BFH 12.08.2004 V R 49/02, NWB 43/2004 S. 338

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug und Eigenverbrauchsbesteuerung bei Bewirtungsaufwendungen (§§ 1, 15 UStG 1980/1991; § 4 EStG)

Nach dem rechtfertigt die Unterlassung der nach Einkommensteuerrecht vorgeschriebenen gesonderten Aufzeichnung von Bewirtungsaufwendungen (§ 4 Abs. 7 EStG) keine Besteuerung als Eigenverbrauch nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c UStG 1980/1991. Anmerkung: Die Entscheidung ist von grds. Bedeutung, obwohl sie zur Rechtslage vor dem ergangen ist. Danach waren bestimmte nichtabzugsfähige Betriebsausgaben i. S. des § 4 Abs. 5 EStG als Eigenverbrauch zu besteuern (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c UStG 1980/1991). Das FA wollte im Streitfall betrieblich veranlasste Bewirtungskosten der USt unterwerfen, weil dafür keine gesonderte Aufzeichnung i. S. des § 4 Abs. 7 EStG vorlag, sondern nur eine gesonderte Ablage der einschlägigen Belege, die das FG in der Vorinstanz indes für ausreichend hielt. Der BFH hat das Urt. im Ergebnis bestätigt, geht aber weiter als das FG: Nach dem gemeinschaf...

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