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FG Köln Urteil v. - 8 K 4932/01 EFG 2005 S. 47

Gesetze: GG Art 3 Abs 1, EStG § 34 Abs 1 S 2

Immobilien:

Zum rückwirkenden In-Kraft-Treten des § 34 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002

Leitsatz

1) Das rückwirkende In-Kraft-Treten des § 34 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 zum ist jedenfalls insoweit verfassungsgemäß, als hiervon Veräußerungsvorgänge erfasst werden, die zu einem Zeitpunkt vereinbart wurden, in dem die beabsichtigte Gesetzesänderung bekannt war.

2) Die für die Veranlagungszeiträume 1999 und 2000 geltende Regelung des § 34 Abs. 1 EStG verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, die Neuregelung des § 34 EStG i.d.F. des StSenkErgG rückwirkend auf die Veranlagungszeiträume 1999 und 2000 zu erstrecken.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 47
EFG 2005 S. 47 Nr. 1
AAAAB-27587

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FG Köln, Urteil v. 30.06.2004 - 8 K 4932/01

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