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Oberste FinBeh der Länder 01.10.2004 S 0338, NWB 42/2004 S. 329

Abgabenordnung | vorläufige Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (§ 165 Abs. 1 AO)

Im Hinblick auf vor dem BVerfG und dem BFH anhängige Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit des GewStG sind gem. gleich lautenden Erlassen der obersten FinBeh der Länder v. (hier FinMin Nordrhein-Westfalen S 0338 - 17 - V 1) Festsetzungen des GewSt-Messbetrags in vollem Umfang für vorläufig zu erklären. In die GewSt-Messbescheide wird folgender Erläuterungstext aufgenommen: „Die Festsetzung des GewSt-Messbetrags ist im Hinblick auf vor dem BVerfG und dem BFH anhängige Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit des GewStG in vollem Umfang vorläufig. Die Vorläufigkeitserklärung erfasst nur die Frage, ob das GewStG mit dem GG vereinbar ist. Sie erfolgt aus verfahrenstechnischen Gründen und ist nicht dahin zu verstehen, dass die Regelungen des GewStG als verfassungswidrig angesehen werden. Sollte eine Entscheidung des BVerfG eine...BStBl 2003 I S. 338

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