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BFH 27.05.2004 IV R 30/02, NWB 38/2004 S. 299

Einkommensteuer | Restaurierung von als Denkmal geschützten Wandmalereien in einem Gutshaus (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 EStG)

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: Erstreckt sich die Denkmaleigenschaft eines der Nutzungswertbesteuerung unterliegenden Gutshauses eines Land- und Forstwirts auch auf im Innern angebrachte Wandmalereien, ist der Aufwand für die Restaurierung der Wandmalereien als BA abziehbar. Weiter führt der BFH aus: Wandmalereien erhöhen wie ein Garten oder ein Schwimmbad die Annehmlichkeit des Wohnens. Sie sind daher – anders als ein frei bewegliches Gemälde – für die Höhe des zu versteuernden Nutzungswerts i. S. von § 13 Abs. 2 Nr. 2 EStG a. F. und n. F. zu berücksichtigen. Dieser ist eine fiktive Einnahme, die u. U. mangels geeigneter Vergleichswerte auf der Grundlage einer angemessenen Verzinsung des eingesetzten Kapitals zu schätzen ist. – Anmerkung: Im Streitfall wurde di...

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