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NWB Nr. 38 vom Seite 2977 Fach 29 Seite 1627

Privatisierung und kommunale Benutzungsgebühren aus Beratersicht

von Vors. Richter am VG Hermann Wiesemann, Gelsenkirchen

I. Streben nach Privatisierung

Die verzweifelte Haushaltslage vieler Städte, Gemeinden, Kreise und Gemeindeverbände (Kommunen) lässt auf der Suche nach Auswegen den Gedanken an eine Privatisierung aufkommen. Ob Privatisierungsmodelle helfen können, wird allerdings häufig skeptisch beurteilt (vgl. die Erklärung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes v. , ZKF 2004 S. 20).

Privatisierungen mit der Folge einer fühlbaren Belastung der Bürger mit erhöhten Benutzungsgebühren dürften politisch nicht durchsetzbar sein. Deshalb sollen die Auswirkungen von Privatisierungen auf kommunale Benutzungsgebühren untersucht werden. Die Ausführungen gelten gleichermaßen auch für privatrechtliche Entgelte, die anstelle kommunaler Benutzungsgebühren erhoben werden. Nach der Rechtsprechung des BGH unterliegen privatrechtliche Entgeltordnungen über eine Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB den gleichen Beschränkungen wie öffentlich-rechtliche Benutzungsgebühren. Allein durch die privatrechtliche Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses darf sich eine Gemeinde keine Einnahmen verschaffen, die sie über öffentlich-rechtliche Benutzungsgebühren nicht erzielen dürfte (

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Privatisierung und kommunale Benutzungsgebühren aus Beratersicht

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