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BBK 17/2004 S. 4431

Verbindliche Bestellung als Voraussetzung der Ansparrücklage

Vor Abschluss der Betriebseröffnung ist nicht nur bei der Bildung von Ansparrücklagen nach § 7g Abs. 3 EStG, sondern auch bei der Bildung von Ansparrücklagen durch Existenzgründer nach § 7g Abs. 7 EStG eine verbindliche Bestellung des WG, für das die Ansparrücklage gebildet worden ist, erforderlich. Nach dem nrkr. (BFH-Az.: VIII B 134/04, EFG 2004 S. 1113) ist die Betriebseröffnung erst abgeschlossen, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen vorhanden sind. Zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen eines Betriebs, der einen Verbrauchermarkt betreibt, gehören nach Ansicht des FG u. a. Kühlanlagen, Kühltresen, Regale, Kassensysteme und Fleischereieinrichtungen.

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→ BBK F. 13 S. 4563, 4617

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