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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 14 K 2210/03 Kg EFG 2004 S. 1306

Gesetze: EStG § 2 Abs. 2, EStG § 2 Abs. 3, EStG § 22 Nr. 2, EStG § 23 Abs.1 Nr. 2, EStG § 23 Abs. 3 Satz 8, EStG § 23 Abs. 3 Satz 9, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, AO § 37 Abs. 2, AO § 70 Abs. 4

Kein vertikaler Verlustausgleich bei Einkunftsermittlung für Kindergeldanspruch

Leitsatz

Bei der Ermittlung der für den Kindergeldanspruch maßgebenden Einkünfte und Bezüge des Kindes dürfen Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1306
EFG 2004 S. 1306 Nr. 17
GAAAB-22796

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 29.04.2004 - 14 K 2210/03 Kg

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