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EuGH 29.04.2004 Rs. C-137/02, IWB 9/2004 S. 848

Steuerrecht | Recht auf Abzug der von einer Vorgründungsgesellschaft entrichteten Vorsteuer

Der EuGH hat in der Rs. C-137/02 mit Urt. v. wie folgt entschieden: Eine allein mit dem Ziel der Gründung einer Kapitalgesellschaft errichtete Personengesellschaft ist zum Abzug der Vorsteuer für den Bezug von Dienstleistungen und Gegenständen berechtigt, wenn entsprechend ihrem Gesellschaftszweck ihr einziger Ausgangsumsatz die Übertragung der bezogenen Leistungen mittels eines Aktes gegen Entgelt an die Kapitalgesellschaft nach deren Gründung war und wenn, weil der betreffende Mitgliedstaat von der in den Art. 5 Abs. 8 und 6 Abs. 5 der 6. MWSt-Richtlinie (77/388/EWG) i. d. F. der Richtlinie 95/7/EG des Rates v. vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, die Übertragung des Gesamtvermögens so behandelt wird, als ob keine Lieferung oder Dienstleistung vorliegt...

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