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BBK 20/2001 S. 4155

Zugehörigkeit von Wildwiesen und -äckern zur landwirtschaftlichen Nutzung

Wildwiesen und Wildäcker können gem. (BFH/NV 2001 S. 1238) zur landwirtschaftlichen Nutzung gehören, wenn sie nicht in der Bodenschätzung erfasst wurden, aber tatsächlich landwirtschaftlich, z. B. zur Heugewinnung, genutzt werden.

[KA]

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