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BBK 10/2001 S. 4114

Erhöhung der pauschalen Kilometersätze bei Dienstreisen

Gem. sind die pauschalen Kilometersätze bei Benutzung eines privaten Fahrzeugs zu Dienstreisen, zu einer Einsatzwechseltätigkeit oder Fahrtätigkeit erhöht worden. Sie betragen nun bei einem Kraftwagen 0,58 DM je Fahrtkilometer, bei einem Motorrad oder einem Motorroller 0,25 DM je Fahrtkilometer, bei einem Moped oder Mofa 0,15 DM je Fahrtkilometer und bei einem Fahrrad 0,07 DM je Fahrtkilometer. Mit Schreiben v. - IV C 4 - S 2284 - 39/01 weist das BMF darauf hin, dass die neuen Kilometersätze auch in anderen Fällen (außergewöhnliche Belastung) gelten und ältere (BStBl I S. 446) und v. (BStBl I S. 432) demgemäß mit den erhöhten Kilometersätzen anzuwenden sind.

[KA]

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