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Körperschaftsteuer; | Handlungen eines vom Geschäftsführer Bevollmächtigten (§ 8 KStG 1977)
Erteilt der geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH seinem Ehepartner (Minderheitsgesellschafter) eine Vollmacht zur Ausübung aller Rechte eines Geschäftsführers, so muß sich die GmbH nach dem Handlungen des Bevollmächtigten als vGA zurechnen lassen, mit denen er die GmbH in Ausübung der Vollmacht zu seinen Gunsten schädigt.