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NWB Nr. 10 vom Seite 695 Fach 18 Seite 4047

Die Europäische Aktiengesellschaft – Societas Europaea –

von Rechtsanwalt Dr. Joachim Luke, Dresden

Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den Grundzügen der Europäischen Aktiengesellschaft, der sog. „Societas Europaea„ (SE), deren Gründung ab dem möglich sein wird. Bereits im Vorfeld werden Fragen über die SE gestellt, die nachfolgend beantwortet werden sollen. Neben der Entwicklungsgeschichte, den Grundlagen und Wesenszügen wird auch auf mögliche Gründungsarten sowie die Mitbestimmung der Arbeitnehmer eingegangen.

I. Geschichte und Grundlagen der Societas Europaea

Die Idee, eine Gesellschaft europäischen Rechts zu schaffen, geht bis in das Jahr 1959 zurück (allgemein zur Entwicklung des Statuts z. B. Merkt, BB 1992 S. 652 ff.; Heinze, ZGR 2002 S. 66 ff. m. w. N.). Grundanliegen war dabei, Unternehmen auf dem Europäischen Markt eine Organisationsform zur Verfügung zu stellen, die es ermöglicht, den Standort des Unternehmens und dessen Sitzverlegung unabhängig von rechtlichen Besonderheiten der einzelnen Nationalstaaten der Gemeinschaft zu wählen.

Nach jahrzehntelangen kontroversen Diskussionen, bei denen vor allem über die Frage der Arbeitnehmermitbestimmung keine Einigung erzielt werden konnte, wurde auf der Tagung des Europäischen Rates von Nizza im Dezember 2000 dann eine Ei...

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