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BMF 08.01.2004 IV C 3 - S 2255 - 510/03, NWB 6/2004 S. 39

Einkommensteuer | wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Privat- oder Betriebsvermögen

Mit den Beschlüssen v. hat der Große Senat des BFH zwei grundsätzliche Entscheidungen zur Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen getroffen. In dem Beschl. v. - GrS 1/00 hat er entschieden, dass wiederkehrende Leistungen, die im Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe zur Vorwegnahme der Erbfolge vereinbart werden, dann nicht als dauernde Last abziehbar sind, wenn sie nicht aus den erzielbaren laufenden Nettoerträgen des übergebenen Vermögens bestritten werden können. Es genügt nicht, wenn das übergebene Vermögen lediglich seiner Art nach existenzsichernd und ertragbringend ist („Typus 2„ i. S. von Tz. 17 des , BStBl 2002 I S. 893), die Nettoerträge im konkreten Fall jedoch die versprochenen Sach- oder Geldleistungen nicht abdecken. Für die Ertragsprognose (i. S. vo...

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