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NWB 3/2004 S. 18

Sozialversicherung | Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2004

Die VO über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2004 v. ist im BGBl 2003 I S. 2497 bekannt gemacht worden. Danach beträgt das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2002 28 626 €; das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2004 beträgt 29 428 €. Die Bezugsgröße beträgt 2004 28 980 € jährlich (2 415 € monatlich); die Bezugsgröße (Ost) beläuft sich 2004 auf 24 360 € jährlich (2 030 € monatlich). Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten beträgt 61 800 € jährlich (5 150 € monatlich), in der knappschaftlichen Rentenversicherung 76 200 € jährlich (6 350 € monatlich); die Beitragsbemessungsgrenzen (Ost) betragen in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 52 200 € jährlich (4 350 € monatlich), in der knappschaftlichen Rentenversicherung 64...

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