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FG München Urteil v. - 2 K 5846/00 EFG 2004 S. 197

Gesetze: EStG § 33 Abs. 2

Der Abschluss eines Vergleiches und fahrlässiges Verhalten sind nicht zwangsläufig

Leitsatz

Verpflichtet sich ein Hobbypilot nach dem Absturz eines Flugzeuges, das von ihm als Sicherheitspilot (mit-)geführt wurde, im Rahmen eines Vergleichs zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld gegenüber dem von ihm auf diesem Flug begleiteten, unerfahrenen Hobbypiloten, sind die mit dem Vergleich zusammenhängenden Kosten nicht zwangsläufig entstanden, wenn das Gericht den Piloten im Umfang des Vergleichs auch verurteilt hätte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 197
EFG 2004 S. 197 Nr. 3
JAAAB-13979

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FG München, Urteil v. 07.10.2003 - 2 K 5846/00

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