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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 10 K 3017/02 EFG 2002 S. 112

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1

Nachentrichtete Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung als Arbeitslohn

Leitsatz

  1. Die Übernahme von Arbeitnehmeranteilen durch den Arbeitgeber bei der Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen für sog. Schwarzlohn stellt Arbeitslohn dar.

  2. Die pauschale (Nach-)Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen auf Grund eines Summenbescheides lässt den Charakter der Nachzahlung als Arbeitslohn unberührt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 112
EFG 2004 S. 112 Nr. 2
AAAAB-13943

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 28.05.2003 - 10 K 3017/02

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