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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - I 192/01 EFG 2002 S. 636 Nr. 10

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Nr. 2

Tantiemevereinbarung mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer

Leitsatz

Die Vereinbarung eines ”variablen Gehaltsbestandteils”, dessen Bemessungsgrundlage der Umsatz ist, ist eine Umsatztantieme, auf die die dazu ergangene Rechtsprechung anwendbar ist.

Erwirtschaftet die Gesellschaft seit Jahren keine angemessene Verzinsung des Stammkapitals, ist die Vereinbarung einer Gewinntantieme in Kenntnis dieser Tatsache jedenfalls dann unangemessen und eine vGA, wenn der mit der Gewinntantieme geschaffene Anreiz zur Erzielung von Gewinnen nicht durch die Abschmelzung anderer Gehaltsbestandteile (teilweise) kompensiert wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 636 Nr. 10
UAAAB-13582

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 16.01.2002 - I 192/01

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