Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 65/95

Gesetze: EStG § 17 Abs. 1, EStG § 17 Abs. 4

Kein Auflösungsverlust wegen stehengelassener Zinsen aus einem Gesellschafterdarlehn, wenn die Krise der Gesellschaft durch das Entstehen dieser Zinsen erst veranlaßt ist

Leitsatz

  1. Grundsätzlich kann auch das "Stehenlassen" fälliger Zinsen in die Planung der Kapitalausstattung einer Gesellschaft einbezogen werden (Finanzplandarlehen).

  2. Wird bei der Darlehensgewährung die Verzinsung aber zunächst ausgeschlossen und der Rechtsgrund für den Zinsanspruch erst aufgrund einer später erfolgten Abänderung des Darlehensvertrages zu einem Zeitpunkt gelegt, zu dem die Gesellschaft die Geschäfte bereits seit längerem aufgenommen hat, erfüllt ein Stehenlassen der Zinsen nicht die Voraussetzungen eines Finanzplandarlehens.

  3. Wird die Krise der Gesellschaft erst durch das Entstehen des Zinsanspruchs bewirkt, können die stehengelassenen Zinsen aus dem Gesellschafterdarlehen nicht zu einem Auflösungsverlust nach § 17 EStG führen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 910 Nr. 17
FAAAB-13535

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 25.01.2001 - 5 K 65/95

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen