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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 481/97

Gesetze: AO § 227, AO § 240 Abs. 1

Sachliche Unbilligkeit beim Erlass von Säumniszuschlägen

Leitsatz

  1. Besteht weder nach der objektiven noch nach der von den Steuerpflichtigen angenommenen subjektiven Rechtslage eine zu tilgende Steuerschuld, deren rechtzeitige Tilgung durch das Druckmittel der Säumniszuschläge hätte gefördert werden können, ist die Festsetzung von Säumniszuschlägen unbillig.

  2. Wenn Säumniszuschläge auf einer irrtümlich vorangemeldeten Steuerschuld beruhen und unter Zugrundelegung der irrtümlich angenommenen Rechtslage objektiv keine Steuerschuld bestanden hätte, besteht ein Anspruch auf Erlass der Säumniszuschläge.

Fundstelle(n):
UAAAB-13381

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 19.02.2001 - 6 K 481/97

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