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Sächsisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 846/97

Gesetze: InvZulG 1993 § 3 S. 1 Nr. 2 InvZulG 1993 § 3 S. 3 GGArt. 3 GGArt. 12 GGArt. 14 EStDV § 9a

Zeitpunkt des Investitionsabschlusses i. S. des InvZulG bei der Herstellung von Milchkühen

Leitsatz

Der Ausschluss der Gewährung einer achtprozentigen Investitionszulage für Milchkühe ist nicht verfassungswidrig, wenn die Kühe zwar vor dem geboren wurden, aber erstmals nach dem gekalbt haben, so dass die Investition nicht i. S. von § 3 Satz 1 Nr. 2 InvZulG 1993 vor dem abgeschlossen war, weil die Herstellung einer Milchkuh erst mit der Geburt des ersten Kalbes als fertiggestellt gilt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
QAAAB-12811

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Sächsisches Finanzgericht, Urteil v. 22.08.2001 - 4 K 846/97

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