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Sächsisches FG Urteil v. - 6 K 1888/98

Gesetze: AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 10e Abs. 6

Vorbezugskosten nach § 10e Abs. 6 EStG: Keine nachträgliche Berücksichtigung vergessener Schuldzinsen

Einkommensteuer 1995

Leitsatz

Legt ein Steuerpflichtiger erst nach Bestandkraft des ESt-Bescheides eine Bankbescheinigung vor, die die Zahlung von – als Vorbezugskosten nach § 10e Abs. 6 EStG materiell berücksichtigungsfähigen – Darlehenszinsen bestätigt, so führt die Geltendmachung dieser Aufwendungen jedenfalls dann nicht zu einer Bescheidkorrektur nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, wenn den Steuerpflichtigen ein grobes Verschulden an dem nachträglichen Bekanntwerden dieser steuermindernden Tatsache trifft, weil er bei der Erstellung der Steuererklärung offensichtlichen Unschlüssigkeiten in den vorhandenen schuldzins-dokumentierenden Bankunterlagen nicht nachgegangen und damit seinen steuerlichen Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten in ungewöhnlich großem Maße nicht nachgekommen ist.

Fundstelle(n):
WAAAB-12754

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Sächsisches FG, Urteil v. 28.05.2002 - 6 K 1888/98

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