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Finanzgericht des Saarlandes Urteil v. - 1 K 390/98

Gesetze: AO § 218 Abs. 2

Abrechnungsbescheid auch bei behaupteter Nichtigkeit

Säumniszuschläge

Leitsatz

Entsteht zwischen dem Steuerpflichtigen und der Finanzbehörde Streit über die Entstehung und Verwirklichung von Säumniszuschlägen, so hat nach ständiger Rechtsprechung des BFH die Finanzbehörde darüber nach § 218 Abs. 2 AO durch Erlass eines Abrechnungsbescheides zu entscheiden (, BStBl. II 1999, 751 m.w.N.). Bei der behaupteten Nichtigkeit eines Bescheides besteht kein Anlass, von diesem Grundsatz abzuweichen. Zwar hätte die Nichtigkeit Auswirkungen auf die Verwirkung der Säumniszuschläge, da von einem nichtigen Verwaltungsakt keine Rechtswirkungen ausgehen. Dies besagt indessen nicht, dass nicht auch in diesem Fall bei einem Streit über die Erhebung von Säumniszuschlägen zwingend ein Abrechnungsbescheid beantragt werden muss.

Fundstelle(n):
AAAAB-12530

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Finanzgericht des Saarlandes, Urteil v. 14.11.2001 - 1 K 390/98

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