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Finanzgericht des Saarlandes Beschluss v. - 1 V 77/01

Gesetze: EStG 1990 § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG 1997 § 21 Abs. 1 Nr. 1, FGO § 69 Abs. 2, EStG 1990 § 2 Abs. 2 Nr. 2, EStG 1997 § 2 Abs. 2 Nr. 2

Einkunftserzielungsabsicht bei Bauherrenmodellen

Aussetzung der Vollziehung der negativen Feststellungsbescheide 1994 bis 1998

Leitsatz

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob bei der Errichtung von Immobilien nach dem sogenannten Bauherrenmodell aus der Tatsache, dass eine Vermietung des Objektes zu optimalen Konditionen nicht durchgängig glückte, sowie aus einer zwischenzeitlich aus steuerlichen Gründen wieder aufgegebenen Absicht zum Verkauf des Objektes schon der Schluss gezogen werden kann, eine Einkunftserzielungsabsicht habe nicht vorgelegen.

Fundstelle(n):
JAAAB-12407

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht des Saarlandes, Beschluss v. 22.08.2001 - 1 V 77/01

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