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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 3168/98

Gesetze: EStG § 16 Abs. 3

Aufgabegewinn aus der Übertragung von Kommandit-Anteilen

Leitsatz

Bei der Ermittlung des Aufgabegewinns sind die stillen Reserven der Wirtschaftsgüter und des Geschäftswerts, die bei der Veräußerung des Kommanditanteils an die Komplementär-GmbH verdeckt in die GmbH eingelegt worden sind, anzusetzen, wenn bei einer GmbH & Co KG der Kommanditanteil an die Komplementär-GmbH, bei der der ausscheidende Kommanditist zugleich Gesellschafter war, zu einem Verkaufspreis von 1,-- DM übertragen wird.

Fundstelle(n):
INF 2003 S. 7 Nr. 1
UAAAB-12276

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 03.07.2002 - 3 K 3168/98

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