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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1204/00 EFG 2001 S. 1474

Gesetze: AO § 42, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, EStG § 17 Abs. 1

Unangemessenheit einer Gesamtgestaltung bei steuerlicher Zulässigkeit der einzelnen Gestaltungselemente

Leitsatz

Die Vermeidung der Anwendung des § 17 EStG durch Übertragung von Anteilen an einer schweizerischen AG auf Kinder, der jahrelange Verzicht auf Gewinnausschüttungen bei gleichzeitiger Gewährung von Darlehen an die Gesellschafter und der Verkauf der Anteile an eine KG, an der die Gesellschafter ebenfalls beteiligt sind, vor der Vornahme einer Gesamtausschüttung (damit die KG anschließend eine ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung vornehmen kann) führt jedenfalls dann nicht zur Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs, wenn nicht erwiesen ist, dass die Gestaltung auf einem von Anfang an gefassten Gesamtplan beruht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 565 Nr. 9
EFG 2001 S. 1474
QAAAB-12114

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 10.07.2001 - 2 K 1204/00

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