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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 2174/99

Gesetze: AO § 3 Abs. 3, AO § 218 Abs. 1, AO § 224 Abs. 3, AO § 226 Abs. 1, BGB § 270, BGB § 387, BGB § 388

Steuerpflichtiger trägt die Kosten für die postbare Auszahlung einer Steuererstattung

Leitsatz

Gibt ein Steuerpflichtiger, der eine Steuererstattung zu erwarten hat, trotz Anfrage der Finanzkasse keine Bankverbindung an, dann hat der Steuerpflichtige die durch die postbare Auszahlung entstandenen Kosten zu tragen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
TAAAB-12084

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 15.12.2000 - 3 K 2174/99

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