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FG Münster Urteil v. - 6 K 5902/99 E EFG 2002 S. 671

Gesetze: EStG § 10 Abs 1 Nr 1 a, BGB § 1093 Abs 1, BGB § 1093 Abs 1 S 2, BGB § 1093 Abs 3, BGB § 1041, EStG § 10 Abs 1

Sonderausgaben:

Aufwendungen des Eigentümers für die Installation einer Heizöllageranlage auf einem teilweise mit einem Wohnrecht belasteten Grundstück - anteiliger Abzug als dauernde Last

Leitsatz

Aufwendungen, die dem Eigentümer eines teilweise mit einem unentgeltlichen Wohnrecht belasteten Grundstück für die Installation einer Heizöllageranlage entstehen, sind aufgrund der dem Eigentümer gemäß § 1093 BGB obliegenden Instandhaltungspflicht in dem Umfang als dauernde Last abziehbar, der dem wohnrechtsbelasteten Grundstücksteil entspricht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 334 Nr. 6
EFG 2002 S. 671
KÖSDI 2002 S. 13335 Nr. 7
LAAAB-11093

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Münster, Urteil v. 05.02.2002 - 6 K 5902/99 E

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