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FG München Urteil v. - 14 K 3659/02 EFG 2004 S. 1258

Gesetze: UStG § 4 Nr. 9 Buchst. a, UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2, UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1

Einheitlichkeit der Leistung bei Veräußerung eines Grundstücks und schlüsselfertiger Errichtung eines Gebäudes darauf durch Organträger und Organgesellschaft

Leitsatz

Die Übertragung eines Grundstücks-(anteils) und die schlüsselfertige Errichtung eines Wohnhauses darauf ist keine einheitliche (nach § 4 Nr. 9 Buchstabe a UStG steuerfreie) Leistung, wenn die Grundstückslieferung und die Bauleistung von verschiedenen Rechtspersonen erbracht werden, selbst wenn diese Leistungen in einem einheitlichen Vertrag vereinbart worden sind und die GmbH, die die Bauleistungen ausführt, Organgesellschaft des Grundstücksveräußerers ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1258
AAAAB-10654

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FG München, Urteil v. 30.01.2003 - 14 K 3659/02

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