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Finanzgericht München Urteil v. - 6 K 453/00 EFG 2001 S. 555

Gesetze: EStG § 4 Abs 4, EStG § 13 Abs 2 Nr 2, EStG § 52 Abs 15 S 2, EStG § 11

Betriebsaugabenabzug für erst nach dem Auslaufen der großen Übergangsregelung gezahlte Reparaturaufwendungen an einer eigengenutzten Wohnung i.S. des § 13 Abs. 2 Nr. 2 EStG

Leitsatz

Reparaturaufwendungen für eine nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 EStG zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörende, eigengenutzte Wohnung, die vor dem Zeitpunkt der Entnahme des Wohngrundstücks infolge des Auslaufens der Nutzungswertbesteuerung entstehen (hier: Dezember 1998), sind als Betriebsausgaben abzuziehen, auch wenn sie erst im Jahr danach bezahlt worden sind. Dem steht das in § 11 Abs. 2 Satz 1 norminierte Abflussprinzip nicht entgegen. Die Entnahme führt nicht zu einer Umwidmung der Betriebs- in eine Privatschuld.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 555
OAAAB-10470

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Finanzgericht München, Urteil v. 19.12.2000 - 6 K 453/00

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