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Finanzgericht München Urteil v. - 4 K 2688/95 EFG 2001 S. 1410

Gesetze: AO 1977 § 169 Abs 1 S 3 Nr 1

Bekanntgabe eines Steuerbescheids nach Ablauf der Festsetzungsverjährung

Leitsatz

Die Festsetzungsfrist nach §169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977 ist gewahrt, wenn der Steuerbescheid vor Ablauf der Festsetzungsfrist den Bereich des für die Steuerfestsetzung zuständigen FA verlassen hat und das FA alle Voraussetzungen eingehalten hat, die für den Erlass eines wirksamen Steuerbescheids vorgeschrieben sind. Ob dieser rechtzeitig zur Post gegebene Steuerbescheid danach tatsächlich wirksam zuging, ist unerheblich (Anschluß an , BFH/NV 1998, 1543 und vom V R 24/97, BFH/NV 1999, 281).

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1410
ZAAAB-10222

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht München, Urteil v. 29.09.1999 - 4 K 2688/95

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