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FG Köln Urteil v. - 1 K 7172/98 EFG 2000 S. 1216

Gesetze: AO 1977 § 172 Abs 1, AO 1977 § 172 Abs 1 Nr 2, AO 1977 § 172 Abs 1 Nr 2 c, AO 1977 § 5

Verfahrensrecht

Änderung von Steuerbescheiden, die durch die Anwendung unlauterer Mittel erwirkt wurden

Leitsatz

1. Das Tatbestandsmerkmal "Anwendung unlauterer Mittel" im Sinne des § 172 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c AO ist erfüllt, wenn dem Steuerpflichtigen im Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung bewusst gewesen sein muß, dass diese objektiv falsch ist.

2. Der Tatbestand der "Anwendung unlauterer Mittel" kann auch durch eine andere Person als die des Steuerpflichtigen verwirklicht werden.

3. Zur Ermessensabwägung beim Vorliegen der Änderungsvoraussetzungen des § 172 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c AO.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 1216
VAAAB-08989

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FG Köln, Urteil v. 16.08.2000 - 1 K 7172/98

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