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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 7 K 2991/01

Gesetze: EWG-VO Nr. 3950/92 Art 9 EWG-VO Nr. 3950/92 Art 3 EWG-VO Nr. 3950/92 Art 2 EWG-VO Nr. 3577/90 MarktordnungsG § 12 MGV § 11 Abs. 4 GG Art. 80 Abs. 1

Inanspruchnahme nicht zugewiesener Milchquoten

Leitsatz

1. Der Erzeuger hat keinen Anspruch darauf, dass ihm von dem Mitgliedsstaat nicht genutzte Referenzmengen in irgendeiner Form zugute gebracht werden.

2. Die Milchgarantiemengenverordnung unterliegt nicht dem sich aus Art. 80 GG ergebenden Bestimmtheitsgebot. Eine ausdrückliche Benennung der gemeinschaftsrechtlichen Verordnung ist entbehrlich.

3. Durch sog. Kuhpachtverträge, bei denen die Kühe nicht in die Stallungen des Pächters verbracht und dort versorgt werden, erwirbt der Pächter nicht die Milcherzeugereigenschaft nach den Vorschriften der Milchgarantiemengenregelung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
FAAAB-08669

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 24.06.2002 - 7 K 2991/01

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